Datenschutz, Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und Vertraulichkeit Ihrer Daten
  Mit  
  unserem  
  INSO
  REPORT
    
  erhalten  
  Sie  
  eine  
  Lösung,  
  die  
  Ihnen  
  die  
  Sicherheit  
  gibt,  
  absolut  
  im  
  Übereinklang  
  mit  
  den 
  gesetzlichen Bestimmungen zu arbeiten.
  Das  
  gilt  
  insbesondere  
  für  
  die  
  §§  
  2  
  und  
  3  
  InsoBekV  
  (der  
  Abruf  
  von  
  Daten  
  im  
  Vollstreckungsportal  
  ist  
  nur  
  dann  
  zulässig, 
  wenn  
  neben  
  Angaben  
  zum  
  Insolvenzschuldner  
  immer  
  auch  
  das  
  Insolvenzgericht  
  angegeben  
  wird,  
  nach  
  dem  
  Erreichen  
  der 
  Löschfrist  
  dürfen  
  zu  
  diesem  
  Aktenzeichen  
  keine  
  Informationen  
  mehr  
  zugänglich  
  sein)  
  sowie  
  den  
  Bestimmungen,  
  die  
  sich 
  aus der DS-GVO ergeben.
  Die  
  Weiterverarbeitung  
  Ihrer  
  personenbezogenen  
  Daten  
  natürlicher  
  Personen  
  unterliegt  
  der  
  gesetzlichen  
  Regulierung. 
  Über   
  unseren   
  INSO
  REPORT   
  werden   
  validierte   
  Insolvenzadressen   
  auf   
  Ihrer   
  INSO
  DATENBANK   
  bereitgestellt.   
  Da   
  diese 
  Datenbank  
  immer  
  beim  
  Kunden/Anwender  
  installiert  
  ist,  
  können  
  wir  
  nicht  
  einsehen,  
  zu  
  welchem  
  Zweck  
  und  
  in  
  welchem 
  Umfang Sie über unseren 
  INSO
  REPORT 
  Insolvenzdaten nutzen.
  Damit  
  ist  
  die  
  mögliche  
  Weiterverarbeitung  
  Ihrer  
  personenbezogenen  
  Daten  
  im  
  Sinne  
  der  
  DSGVO  
  durch  
  uns  
  als  
  Anbieter 
  ausgeschlossen.
 
 
 