Datenschutz, Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und Vertraulichkeit Ihrer Daten
Mit
unserem
INSO
REPORT
erhalten
Sie
eine
Lösung,
die
Ihnen
die
Sicherheit
gibt,
absolut
im
Übereinklang
mit
den
gesetzlichen Bestimmungen zu arbeiten.
Das
gilt
insbesondere
für
die
§§
2
und
3
InsoBekV
(der
Abruf
von
Daten
im
Vollstreckungsportal
ist
nur
dann
zulässig,
wenn
neben
Angaben
zum
Insolvenzschuldner
immer
auch
das
Insolvenzgericht
angegeben
wird,
nach
dem
Erreichen
der
Löschfrist
dürfen
zu
diesem
Aktenzeichen
keine
Informationen
mehr
zugänglich
sein)
sowie
den
Bestimmungen,
die
sich
aus der DS-GVO ergeben.
Die
Weiterverarbeitung
Ihrer
personenbezogenen
Daten
natürlicher
Personen
unterliegt
der
gesetzlichen
Regulierung.
Über
unseren
INSO
REPORT
werden
validierte
Insolvenzadressen
auf
Ihrer
INSO
DATENBANK
bereitgestellt.
Da
diese
Datenbank
immer
beim
Kunden/Anwender
installiert
ist,
können
wir
nicht
einsehen,
zu
welchem
Zweck
und
in
welchem
Umfang Sie über unseren
INSO
REPORT
Insolvenzdaten nutzen.
Damit
ist
die
mögliche
Weiterverarbeitung
Ihrer
personenbezogenen
Daten
im
Sinne
der
DSGVO
durch
uns
als
Anbieter
ausgeschlossen.